Mietbedingungen/AGB

Tarifeinheiten:

1 Tag                       →     8 Stunden

1 Woche                  →     6 Tage

1 Monat                   →   30 Tage

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Wochenendtarif:

Abholung ab            Fr.   15:30 Uhr (wenn verfügbar)           

Rückgabe bis          Mo.  09:00 Uhr

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Individuelle Transportplanung

je nach Gerätegröße und Entfernung

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Reinigungskosten

nach Aufwand                        55,00 €/Std.

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Betankung

Betankungspauschale             10,00 €

Kraftstoff nach Verbrauch zum Tagespreis/Liter

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Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich geltenden MwSt. und

10 % Versicherungsanteil vom Tagesmietpreis je Kalendertag für Großmaschinen.


Mietbedingungen/AGB

1. Mietpreis:

Für die Berechnung der Tagesmiete wird eine Schichtzeit von 8 Arbeitsstunden zugrunde gelegt. Werden jedoch 9 Stunden je Arbeitstag überschritten, erfolgt die Berechnung einer zweiten und nach 16 Stunden einer dritten Schicht. Die volle Tagesmiete ist auch dann zu zahlen, wenn die normale Schichtzeit nicht voll ausgenutzt wird.

 

2. Dauer der Mietzeit:

Die Mietzeit beginnt mit dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zur Inbetriebnahme erforderlichen Teilen dem Frachtführer, dem Mieter selbst oder seinem Beauftragten übergeben worden ist. Wenn der Mieter das Gerät abzuholen hat, beginnt die Mietzeit mit dem für die Abholung bestimmten Zeitpunkt.  Mit der Absendung, Abholung oder Bereitstellung geht die Gefahr auf den Mieter über. Die Mietzeit endet mit dem Zeitpunkt, in dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsgemäßem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder an einem von dem Vermieter benannten Bestimmungsort eintrifft. Fehlende Gegenstände werden zum Tagespreis in Rechnung gestellt. 

 

3. Mietberechnung und Mietzahlung:

Die Miete wird jeweils für 10 Tage im Voraus berechnet und ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei nicht vollständiger oder unpünktlicher Mietzahlung kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten und den Mietgegenstand auf Rechnung und Gefahr des Mieters von der Verwendungsstelle entfernen lassen.

 

4. Übergabe des Mietgegenstandes und Mängelrüge:

Der Mietgegenstand wird vom Vermieter im betriebsfähigen Zustand übergeben. Die Beistellung von Kraftstoff, Schmieröl etc. hat durch den Mieter und auf seine Kosten zu erfolgen.

 

Verborgene Mängel können nicht mehr gerügt werden, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen nach Abholung oder nach Ankunft auf dem Bestimmungsbahnhof dem Vermieter eine Mängelanzeige durch Einschreiben zugeganen ist.

 

Nach Ablauf der Mängelfrist gilt der Mietgegenstand als vertragsgemäß geliefert. Stellt der Mieter einen Mangel fest, so darf der Mietgegenstand nicht in Benutzung genommen werden bzw. die bernutzung darf nicht fortgesetzt werden, bis dem Vermieter ausreichend Gelegenheit für die Beseitigung des Mangels gegeben wrude.

 

Die Beseitigung des Mangels darf nur durch den Vermeiter oder dessen Beauftragten erfolgen. Handelt der Mieter dieser Vorschrift zuwider, so verliert er jeden Gewährleistungsanspruch und haftet dem Vermieter für alle aus der Zuwiderhandlung entstehenden Schäden.

 

5. Nebenkosten:

Transport, Aufstellung, Montage, Demontage und Rücktransport erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Mieters, auch wenn diese Verrichtungen vom Vermieter ausgeführt werden.

 

6. Pflichten des Mieters:

Wartung und Pflege: Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Gerät vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen, für sachgerechte Wartung und Pflege des Gerätes Sorge zu tragen und unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen, wenn sich durch Beschädigungen des Mietgerätes oder Funktionsstörungen die Notwendigkeit von Reparaturarbeiten ergeben sollte.

 

Eine Benutzung über die zulässige Leistung und den angegebenen Betriebsdruck hinaus ist in jedem Falle untersagt. Bei einer Überbeanspruchung haftet der Mieter für Schäden jeder Art.

 

Der Mieter ist verpflichtet, am Mietgerät Ölwechsel gem. Betriebsanleitung zu seinen Lasten vorzunehmen. Zu verwenden ist ein Markenöl (entsprechend Schmierplan). Außerdem ist der Mietgegenstand vor Witterungseinflüssen zu schützen und auch während des Betriebes innen rein und betriebsfertig zu halten. Wird eine Änderung oder eine Instandsetzung notwendig, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, der allein zur Ausführung der notwendigen Arbeiten berechtigt ist. Für normale Dauer der Instandsetzungsarbeiten hat der Mieter die Miete weiterzuzahlen.

 

Hat durch unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung eine das gewöhnliche Maß übersteigende Abnutzung des Mietgegenstandes stattgefunden, so ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters wieder in seinigen vorherigen Zustand zu versetzen. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu untersuchen.

 

Der Mieter verpflichtet sich nach Beendigung der Mietzeit das Gerät in gesäubertem und einwandfreiem Zustand zurückzugeben und mitgelieferten Kraftstoff zu ersetzen.

 

Wird die Maschine in einem Sandstrahlbetrieb eingesetzt, so ist der Mieter verpflichtet, die direkte oder indirekte Einwirkung von Strahlmitteln auf das Gerät zu verhindern. Er hat insbesondere den Standort des Gerätes in genügender Entfernung von dem zu bearbeitenden Objekt zu wählen, die Windrichtung zu beachten und die Filter der Kompressoranlage täglich vom Staub zu reinigen.

 

7. Pflichten des Mieters in besonderen Fällen:

Der Mieter darf weder den Mietgegenstand weitervermieten, noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich durch Einschreiben Anzeige zu erstatten und den Dritten durch Einschreiben zu verständigen. Verstößt der Mieter gegen diese Bestimmung, so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.

 

8. Versicherung:

 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand auf die Dauer der Mietzeit auf seine Kosten gegen Feuer- (Brand-, Blitz-, Explosions-)schäden und Diebstahl (Abhandenkommen und Beschädigungen)zu Gunsten des Vermieters zu versichern. Tritt ein derartiger Schadensfall ein, so hat der Mieter den Vermieter unverzüglich unter Angabe des Zeitpunktes, der Ursache sowie des Umstandes der Beschädigung zu unterrichten.

 

9. Monteurgestellung:

Zur Inbetriebsetzung oder Bedienung einer Druckluftanlage empfehlen wir die Anforderung eines Monteurs. Die Entsendung wird aufgrund der hierfür geltenden Bedingungen vorgenommen. Erteilt der Mieter dem Monteur besondere Anweisungen, so führt der Monteur diese unter ausschließlicher Verantwortung des Mieters aus. Die Gestellung von Bedienpersonal durch den Vermieter entbindet den Mieter nicht von der Unterhaltspflicht gemäß Punkt 7.

 

10 Käufliche Übernahme

Bei käuflicher Übernahme der angemieteten Anlage kann dem Mieter ein Teil der bisher gezahlten Miete auf den Kaufpreis angerechnet werden.

 

11. Abmachungen und Nebenabreden:

Abmachungen und Nebenabreden gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Der Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Lieferung dem Frachtführer, Mieter oder seinem Beauftragten übergeben wird. Der Gerichtsstand für beide Teile ist Bad Berleburg.